Jetzt Fax-Spam melden

Was tun bei unerwünschter Fax-Werbung?

Ungewollte Werbefaxe sind nicht nur ärgerlich, sie können auch auf Dauer ins Geld gehen. Sie blockieren nicht nur das Faxgerät, sondern verursachen Kosten durch Strom, Papier und Toner. Oft soll der Faxinhaber zusätzlich zu einer kostenpflichtigen Antwort animiert werden.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Der Versand von Faxen ohne Erlaubnis ist wettbewerbswidrig! Nach § 7 UWG gilt als wettbewerbswidrig, wer Telefaxe an Firmen oder Privatpersonen ohne vorheriges und ausdrückliches Einverständnis verschickt. Dies hat zur Folge, dass sogar grundsätzlich Schadenersatzansprüche gegen den Versender bestehen. (§ 3 UWG, §§ 823, 1004 analog BGB).

Jedoch ist es oft nicht einfach, gegen den Betreiber einer Faxwerbung vorzugehen. Denn selten finden sich auf dem Werbe-Fax Informationen wie Absender oder Nummerninhaber. Die dort hinterlegten Telefonnummern gehören oft zu so genannten Mehrwertdiensten und verursachen hohe Kosten. Oder aber der Absender gibt eine Adresse im Ausland an.

Faxnummer ermitteln

Die zuständige Behörde ist in diesem Fall die Bundesnetzagentur, die auch spezielle Meldebögen für Rufnummernmissbrauch zur Verfügung stellt. Diese können Sie hier >> herunterladen, bzw. direkt online ausfüllen. Die Meldung ist kostenfrei und unkompliziert. Die BNA wird in einem offensichtlichen Fall den Absender zur Unterlassung der Versendung zwingen. Zur Online-Beschwerde gelangen Sie hier >>.

Was können Sie noch gegen unerlaubte Faxwerbung unternehmen?

Wenn Sie unzulässige Faxwerbung von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen erhalten haben, ist die Rechtsverfolgung unproblematisch. Per Abmahnung und einstweiliger Verfügung kann ein Werbeverbot erreicht werden, jedoch ist dabei zu beachten, dass ein gewisses Prozesskostenrisiko besteht.
Stammen die Faxe aus dem Ausland oder bleibt der inländische Absender nicht ermittelbar, ist die Rechtsverfolgung sehr schwierig. Sie können dennoch den Vorfall auf dieser Webseite melden und sich bei Updates anderer Nutzer informieren lassen.

Wer sich grundsätzlich absichern möchte, der kann sich auf eine der so genannten "Robinson-Listen" eintragen. Seriöse Unternehmen gleichen die Daten dieser Listen ab und versenden keine Werbung an die entsprechenden Adressen. Dies stört unseriöse Unternehmen leider nicht wirklich.

Tipps bei unerwünschten Faxen:

Schalten Sie das Faxgerät wenn möglich über Nacht und am Wochenende aus. Denn Faxspammer nutzen gerne die günstigeren Nacht- oder Wochenendtarife für den Massenversand Ihrer Werbung. Leiten Sie Faxe von anonymen (ohne Absenderkennung) Absendern auf den Anrufbeantworter oder auf eine interne, stumme Rufnummer um. Reagieren Sie nicht auf die im Fax angegebenen Mehrwertnummern, diese sind häufig sehr kostenintensiv.